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Die Entstehung des NS-Ratsherrengremiums – Teil 2

Großer Ratssaal im Heilbronner Rathaus, um 1905 (Foto: Heinrich Jassoy)

Nun war es aber so, dass die KPD, die SPD und andere Parteien inzwischen verboten worden bzw. zumindest handlungsunfähig gemacht worden waren. Die Stimmen der SPD, der KPD und anderer Parteien ließen die Nazis deshalb einfach unter den Tisch fallen. Das erhöhte entsprechend das Gewicht der NSDAP. Die NSDAP errechnete sich auf diese Weise insgesamt 18 Sitze.

Die restlichen zwölf Mandate gingen aber nicht an die übrigen Parteien. Vielmehr wurden Männer zu Stadträten ernannt, die nach Aussage des Heilbronner Tagblatts “einfach als Vertreter der Gemeindebürger” anzusehen waren.

Doch auch dieses auf völlig undemokratische Weise entstandene Gremium blieb nicht lange im Amt. Die nächste Umgestaltung stand zum 1. Oktober 1935 an. Denn aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung wurde das 30er Gremium aufgehoben. An seine Stelle traten 24 Ratsherren, die nicht gewählt, sondern schlicht von der Nazi-Kreisleitung ernannt worden waren.

Diese 24 Ratsherren hatten keine beschließende Funktion, sondern waren lediglich beratend tätig. Sie blieben bis zum Kriegsende im Amt.

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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
cschrenk (2. Juni 2020). Die Entstehung des NS-Ratsherrengremiums – Teil 2. Heilbronn historisch. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/pooc


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