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Heilbronner Schulordnung von 1675

Titelblatt der Heilbronner Schulordnung von 1675 (StadtA HN, E002-1017)
Titelblatt der Heilbronner Schulordnung von 1675 (StadtA HN, E002-1017)

Aus dem Jahr 1675 – also aus der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg – ist eine gedruckte Heilbronner Schulordnung erhalten, aus der viel über das konkrete schulische Leben in der Reichsstadt sichtbar wird. Die Inhalte sind heute – nach fast 450 Jahren – teilweise fremd, aber teilweise klingen sie auch erstaunlich aktuell. Die Schulordnung liegt hier als Digitalisat vor (ohne Kapitel 5 und 6).

Zunächst zu den Schülern:

Die Schüler sollen sich in der Schule ehrbar, fromm, still und züchtig verhalten.
Sie dürfen nicht essen, nicht schwätzen, sich nicht schlagen und auch nicht anderen Mutwillen treiben.

Vielmehr sollen sie fleißig über ihre Lektionen meditieren.

Sie sollen die Tische, Bänke und Fenster nicht verschmieren oder gar kaputt machen. Und wenn dies doch geschieht, dann haften die Eltern.

Auch die “garstigen” Schmierereien auf die Wände der Schule oder der Kirchen sind ausdrücklich untersagt und müssen streng verfolgt werden.

Nun zu den Lehrern:

Vogelschauansicht der Reichsstadt Heilbronn nach Johann Sigmund Schlehenried, 1658. Das Gymnasium befindet sich in der Schulgasse (C) (StadtA HN, E005-2142)
Vogelschauansicht der Reichsstadt Heilbronn nach Johann Sigmund Schlehenried, 1658. Das Gymnasium befindet sich in der Schulgasse (C) (StadtA HN, E005-2142)

Die Lehrer sollen der Schuljugend zunächst mit guten Worten begegnen. Wenn das nichts nützt, dann ist die Rute einzusetzen. Auf grobes Prügeln sollen die Lehrer aber verzichten.

Um Ärger zu vermeiden, sollen Lehrer beim Abstrafen der Schüler keine Rücksicht auf das Ansehen der Eltern nehmen und sich auch nicht davon beeinflussen lassen, ob sie einen “Privat-Haß” auf die Eltern haben.

Lehrer sollen sich mit den Schülern nicht “gemein machen”, weil sie sonst den Respekt der Schüler verlieren.

Den Unterricht am Samstag sollen die Lehrer zur Repetition und Vertiefung der Lektionen nutzen, die in den Tagen zuvor unterrichtet worden sind.

Der Herr Rektor soll regelmäßig einen Jahresbericht verfassen und darin alle wichtigen Vorkommnisse festhalten.

Auch die Eltern bekommen Aufgaben:

Die Eltern sollen ihre Kinder morgens so rechtzeitig wecken, dass diese ihre Lektionen nochmals wiederholen können, bevor sie in die Schule gehen.

Die Eltern sollen das Schulgeld pünktlich bezahlen und ihren Kindern die notwendigen Bücher, das Papier und auch Federn und Tinte beschaffen.

Und schließlich sollen die Eltern keinen “Haß auf den Schulmeister werfen”, wenn der ihre Kinder gezüchtigt hat. Sie sollen in so einem Fall auch nicht zu ihm laufen und ihn schelten. Falls die Eltern aber doch einmal eine Beschwerde vorbringen wollen, dann mögen sie das beim Chef tun – und zwar mit Bescheidenheit.

#HNhist #Geschichte #closedbutopen


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
cschrenk (10. Februar 2021). Heilbronner Schulordnung von 1675. Heilbronn historisch. Abgerufen am 13. November 2024 von https://doi.org/10.58079/pop0


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