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1766: Arsenmord in Nordheim (Teil 1)

Gelegentlich veröffentlichen wir hier Gastbeiträge zur Regionalgeschichte, in denen Heilbronn zwar nicht die Hauptrolle, aber doch eine spannende Nebenrolle spielt. So auch im folgenden Gastbeitrag von Ulrich Berger, einem Heimatforscher aus Nordheim, über einen spektakulären Nordheimer Mordfall aus dem 18. Jahrhundert. Der zweite Teil erscheint hier im Oktober 2021.

Interessante Nachrichten von unseren Vorfahren finden sich u. a. in den alten Kirchenbüchern des Pfarramtes. Die Eintragungen bei Taufe und Trauung sind eher freudiger Natur, im Totenregister finden wir dagegen häufig sehr traurige und tragische Aufzeichnungen. So starben viele Kinder im Säuglings- oder Kleinkindalter, es gab Hungertote, Unfalltote oder Tote durch Seuchen wie z. B. die Pest. Im Totenregister wurden u. a. der Name des Verstorbenen festgehalten, der Tag des Todes und der Bestattung sowie oft auch die Todesursache und das erreichte Lebensalter. Im Jahr 1766 sticht eine Eintragung im Nordheimer Totenbuch durch die Länge des Textes und durch den Inhalt heraus:

Stadtansicht von Brackenheim von Matthäus Merian, 1643 (StadtA HN, E005-1857)
Stadtansicht von Brackenheim von Matthäus Merian, 1643 (StadtA HN, E005-1857)

20.06.1766 Casus rarior (= seltenerer Fall): Den 20. Junii wurde mit dem Schwerdt vom Leeben zum Tod gebracht, zu Brackenheim, und daselbst unter das Hochgericht begraben: Agnes Maria, eine gebohrene Ströhlerin….(auch: Strähle)

Wer war diese Nordheimer Frau, was hat sie getan, dass sie in der Oberamtsstadt Brackenheim enthauptet wurde? Einige Fragen werden in der Aufzeichnung im Totenbuch durch den damaligen Pfarrer beantwortet. Doch es bleiben auch Fragen offen. Weder in Nordheim noch in Brackenheim und auch nicht im Hauptstaatsarchiv Stuttgart gibt es Protokollakten oder ein Urteil zu diesem Fall. Doch nun wurde überraschender Weise im Archiv der Juristischen Fakultät Tübingen ein 29 Seiten umfassendes Gutachten vom 30. April 1766 zu diesem Rechtsfall gefunden, in dem viele Details beschrieben sind und manche Fragen geklärt werden.

Im Totenbuch von 1766 wird weiter berichtet:

…Agnes Maria, eine gebohrene Ströhlerin, welche ihrem Ehemann, Christian Friederich Francken, einem ehrlichen christlichen Burger von hier, 29 jährigen Alters, (nachdeme sie nur 3 Monath mit ihme gehaußt, in solcher Zeit aber einen gantz besonderen Wiederwillen gegen ihn gefaßt) vor 3 xr. Arsenicum in der Zwetschgen- und Erbsen-Brühe gegeben, des morgens, ehe er nach Horckheim gegangen, allwo er auch noch selbigen Tages, als am 14. Febr. abends um 4 Uhr, unter vielen Schmertzen, seinen Geist aufgegeben.

Agnes Maria Ströhle (geb. 1731, Tochter des Christof Ströhle) und Christian Friedrich Franck (geb. 1737, Sohn des Peter Franck), heirateten am 26. November 1765. Sie entwickelte „einen Widerwillen“ gegen ihren Mann, besorgte sich für drei Kreuzer Arsenicum und mischte ihrem Gatten das Pulver am 14. Februar 1766 in die morgendliche Frühstückssuppe aus Zwetschgen- und Erbsenbrühe. Er machte sich auf den Weg zu Verwandten nach Horkheim und starb dort unter großen Schmerzen nachmittags um 4 Uhr. Zwei Tage später wurde er in Horkheim beerdigt.

Hintergrundinformationen

Die Morgensuppe war früher als Frühstück allgemein gebräuchlich. Für die ärmeren Schichten der Bevölkerung waren Suppe, Brei, Mus ohnehin das übliche Essen, das sich ständig und ohne große Abwechslung wiederholte. Oft wurde eine größere Menge des Breis gekocht, so dass es für mehrere Tage ausreichte. Manchmal wurde der Brei auch ergänzt durch Dörrobst oder mageres Fleisch.

Arsenik (Arsenverbindung mit Sauerstoff) ist ein mehlartiges Pulver, das nicht riecht und nicht schmeckt. Arsenik gilt als die Königin der Gifte. Es war schon im Mittelalter ein wirksames Mittel gegen Schädlinge, zum Beispiel gegen die Rattenplage. Ab 1740 wurden Arsenpräparate auch als Beizmittel im Pflanzenschutz eingesetzt zur Behandlung von Saat- und Pflanzgut, um die Saat oder Pflanzung gegen Pilzbefall zu schützen. Mit diesem Argument konnten sich Menschen in vergangenen Jahrhunderten einfach und ohne Verdacht zu erwecken Arsenik in der Apotheke besorgen. Bereits eine Dosis von 60 bis 170 mg Arsenik ist – je nach Konstitution und Alter des Menschen – tödlich. Bei einer akuten Vergiftung treten Brennen im Hals und Magen, Erbrechen, Krämpfe, Magen-Darm-Beschwerden, Durchfall, Koliken und Blutungen auf. Die Symptome treten bereits wenige Stunden nach einer Überdosis auf, es kommt zu Kreislauf- und Organversagen. Seit 1832 kann man Arsen im Körper nachweisen, was zu einer deutlichen Abnahme der Arsenmorde führte. Ein Giftmord war und ist raffiniert, heimtückisch und ohne Kraftaufwand in die Tat umzusetzen. Außerdem war die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein Giftmord nicht als solcher erkannt wird. Folgende Fragen zu diesem Fall waren zu klären:

  1. Woher stammte das Gift bzw. wie ist es in den Besitz der Franckin gekommen?
  2. Welche Wirkung zeigte das Gift bei ihrem Ehemann, der es immerhin noch geschafft hat, bis nach Horkheim zu kommen?
Die Lage der Sicherer'schen Apotheke am Heilbronner Marktplatz nach einer Zeichnung von 1795 (Reproduktion auf einer Postkarte/Stadtarchiv Heilbronn)
Die Lage der Sicherer’schen Apotheke am Heilbronner Marktplatz nach einer Zeichnung von 1795 (Reproduktion auf einer Postkarte/Stadtarchiv Heilbronn)

Die Antworten auf diese Fragen findet man im Tübinger Rechtsgutachten von 1766, das sich auf viele Protokolle, Zeugenaussagen, Bericht des Schultheißen usw. gründet: Agnes Maria Franck ging am Samstag, den 8. Februar 1766 auf den Markt nach Heilbronn, weil sie Hanf kaufen wollte. In der Apotheke am Markt „neben des Kaufmann Künkelins Haus“ fragte sie nach Mausgift, das sie aber dort nicht erhielt. Es handelte sich dabei um die Sicherer’sche Apotheke; Philipp Friedrich Sicherer hatte 1754 dieses Gebäude neben Künkelin für seine Apotheke erworben. Der Grund dafür, dass sie das Gift nicht bekam, war, dass man einer Frau kein Gift verkaufen durfte (!). Daraufhin fragte sie auf dem Markt einen fremden Mann aus Erlenbach, ob er für sie Mausgift in der Apotheke besorgen würde. Dieser fremde Mann kaufte nun für drei Kreuzer 1 ½ „Quentlin“ (etwa 5,5 Gramm) Mauspulver in der Apotheke und schrieb sich in das Giftbuch ein. In einem „gefalteten Brieflein“ hat er ihr das Gift danach überreicht mit der Ermahnung, vorsichtig damit umzugehen. Agnes Maria Franck verwahrte das Mauspulver nun einige Tage in ihrer Kammer. Am Donnerstagabend, den 13. Februar, kochte sie Zwetschgen ab, um am Freitag einen Zwetschgenkuchen zu backen. In die Brühe dieser gekochten Zwetschgen rührte sie das ganze Giftpulver aus der Apotheke ein und vermischte diese später noch mit Erbsenbrühe. Weil die Brühe etwas dünn war, schnitt sie noch ein paar Brotstücke ab und gab diese auch in die Brühe. Ihr Mann stand am Freitagmorgen gegen 5 Uhr auf, holte sich die auf dem Ofen stehende Schüssel und aß die vergiftete Brühe vollständig auf.

Danach verließ Christian Friedrich Franck etwa um 7 Uhr das Haus am Ende der Kelterstraße neben dem Oberen Tor, um nach Horkheim zur Schwester seiner Stiefmutter zu gehen. Unterwegs bekam er große Schmerzen und musste sich mehrmals übergeben. Am Neckar, etwa eine Viertelstunde von Nordheim, hat er nach Aussage des Zeugen Andreas Knoll „sich zweimal erbrochen“.

Zwischen acht und neun Uhr kam er in Horkheim beim Ehepaar Beyerbach mit großen Schmerzen an und klagte dort, „daß er sich schon noch über den Neccar drüben und bis daher so sehr erbrechen musste…“. Er forderte einen Schnaps, den er getrunken und sofort wieder von sich gegeben hat. Zu dem Erbrechen und Durchfall kamen noch Herzschmerzen, etwa eine Viertelstunde vor seinem Tod verlor er das Bewusstsein und starb am 14. Februar am Nachmittag, etwa acht oder neun Stunden, nachdem er die Zwetschgen- und Erbsenbrühe gegessen hatte.

"Plan von des Hochfürstl. Württembergischen Statt und Amt Brackenheim im Zabergaw samt denen angraentzenden Herschafften" von Gabriel Bodenehr, 1. Häfte des 18. Jh. (StadtA HN, E005-3087)
“Plan von des Hochfürstl. Württembergischen Statt und Amt Brackenheim im Zabergaw samt denen angraentzenden Herschafften” von Gabriel Bodenehr, 1. Häfte des 18. Jh. (StadtA HN, E005-3087)

Da der überraschende Tod des Christian Friedrich Franck Fragen aufwarf und sein Leichnam seltsame Erscheinungen zeigte, wurde der ganze Vorfall nun amtlich untersucht. Der Leichnam des Verstorbenen wurde von einem Chirurgen und dem zuständigen „Stadt- und Amtsphysicus“ (Amtsarzt) obduziert und auf das genaueste untersucht. Zwei Schöffen und zwei „Richter“ (Gemeinderäte) aus Horkheim waren dabei als Zeugen anwesend. Bei der Untersuchung konnten zwar keine Reste von Gift festgestellt werden, aber die deutlichen Auswirkungen eines Giftes waren sichtbar. Äußerlich war der Leichnam übersät mit braunroten Flecken und die Nägel an den Extremitäten waren ganz blau geworden. Die inneren Organe, Schleimhäute usw. waren gezeichnet durch Spuren von Verätzung, Verbrennung und Entzündung. Es waren alle Anzeichen für eine Vergiftung mit Arsen gegeben, vor allem diese schnelle innere Zerstörung der Organe, doch man konnte im Körper selbst keine Giftreste mehr finden. Umso wichtiger waren nun die Aussagen der Ehefrau Agnes Maria Franck und weiterer Zeugen. Die Befragungen begannen gleich am nächsten Tag.

Christian Friedrich Franck wurde am 16. Februar 1766 in Horkheim vom dortigen Pfarrer Sigismund Heinrich Braun „christlich zur Erden bestattet“. Warum der Verstobene nicht zurück nach Nordheim gebracht und hier beerdigt wurde, ist unklar.

Im Nordheimer Totenbuch von 1766 wird weiter berichtet:

Als nun um solcher besonderen Umstände willen grosser Verdacht auf des verstorbenen Eheweib fiele, so wurde sie erstlich in ihrem eigenen Hauß verwacht, hernach auf allhiesiges Rathhauß gefangen gesetzt, allwo sie endlich am 5.ten Tag hernach die That von freyen Stücken eingestunde, und des tages darauf geschlossen nach Brackenheim geführt wurde, ….

Die Umstände dieses plötzlichen Todes des erst 29-jährigen Christian Friedrich Franck und vermutlich auch das bekannt schlechte Verhältnis zwischen den Ehepartnern machten rasch die Ehefrau Agnes Maria geb. Ströhle zur Hauptverdächtigen. Sie wurde zunächst in ihrer Wohnung überwacht und verhört, danach kam sie in Arrest im hiesigen Rathaus, wo sie nach 5 Tagen die Tat gestand. Am 19. April wurde sie „geschlossen“ (d. h. eingesperrt) nach Brackenheim ins Gefängnis gebracht. Es folgten weitere Verhöre und Mitte März wurde ihr der Prozess wegen Giftmordes gemacht. (Fortsetzung folgt)

Gastbeitrag von Ulrich Berger

#localhistory #HNhist #Nordheim #Kriminalgeschichte


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
gastautoroderautorin (9. September 2021). 1766: Arsenmord in Nordheim (Teil 1). Heilbronn historisch. Abgerufen am 13. November 2024 von https://doi.org/10.58079/pope


2 Gedanken zu „1766: Arsenmord in Nordheim (Teil 1)“

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