Vor einigen Tagen habe ich eine Aktenabgabe der ehemaligen Geschäftsstelle Bürgermeisteramt bearbeitet. Es handelte sich um gebundene Reichsgesetzblätter aus den 1920er und 1930er Jahren. Eigentlich eine ganz normale Ämterabgabe.
Doch im Reichsgesetzblatt Jahrgang 1923 war eine Seite eingemerkt – mit einem ziemlich zerfledderten Zettel. Es handelt sich um die Verordnung über die Kostenniederschlagung im Rechtsmittelverfahren nach der Reichsabgabenordnung vom 19. April 1923. Sie fragen sich, wieso ich über ein derart langweiliges Thema schreibe? Mache ich nicht, interessant ist nämlich gar nicht was eingemerkt wurde, sondern womit.
Der unscheinbare, vergilbte Papierfetzen hat nämlich mehr zu erzählen, als man auf den ersten Blick denken könnte.
Es handelt sich um den unteren Teil eines Stimmzettels für den zweiten Wahlgang der Wahl zum Reichspräsidenten 1925. Offenbar wurden die nicht benötigten Stimmzettel einem zweiten Verwendungszweck zugeführt: Sie wurden zu Schmierzetteln umfunktioniert – ganz im Sinne eines auch heute noch zeitgemäßen nachhaltigen, ressourcenschonenden Verwaltungshandelns, nur eben schon in den „Goldenen Zwanzigern“ des 20. Jahrhunderts.
Historische Einordnung des Stimmzettels
Der erste Reichspräsident der Weimarer Republik, Friedrich Ebert, war am 28. Februar 1925 an einer Peritonitis (Bauchfellentzündung) verstorben. Sein Ableben machte eine Neuwahl notwendig. Diese fand im zweiten Wahlgang am 26. April 1925 statt, nachdem im ersten Wahlgang am 29. März 1925 keiner der sieben Kandidaten – Karl Jarres (1874-1951, DVP/DNVP), Otto Braun (1872-1955, SPD), Wilhelm Marx (1863-1946, Zentrum), Heinrich Held (1868-1938, BVP), Willy Hellpach (1877-1955, DDP), Erich Ludendorff (1865-1937, NSDAP und DVFP) und Ernst Thälmann (1886-1944, KPD) – die erforderliche absolute Mehrheit erreicht hatte. Für den zweiten Wahlgang reduzierte sich die Zahl der Bewerber auf drei. Neben dem Kandidaten der KPD Ernst Thälmann, der auf unserem Stimmzettel-Rest abgebildet ist, waren die anderen beiden Kandidaten von Wahlblock-Bündnissen. Es gab den republikanischen, aus SPD, Zentrum und DDP gebildeten, sogenannten Volksblock, für den der vormalige Reichskanzler Wilhelm Marx kandidierte sowie den sogenannten Reichsblock aus den Rechtsparteien DNVP, DVP, NSDAP, BVP, Bayerischer Bauernbund, Wirtschaftspartei und Deutsch-Hannoversche Partei, die sich auf den 77 Jahre alten ehemaligen Chef der Obersten Heeresleitung Paul von Hindenburg (1847–1934) verständigt hatten, der im ersten Durchgang noch nicht zur Wahl gestanden hatte. Ernst Thälmann erreichte 6,4 %, Wilhelm Marx 45,3 % und Paul von Hindenburg kam auf 48,3 % der Stimmen der Wähler:innen. Damit wurde Hindenburg zum zweiten Reichspräsidenten gewählt.
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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Raphael Schmitz (26. April 2023). Was ein Schnipsel erzählen kann – Kurioses im Archiv. Heilbronn historisch. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/poq8