Vor einigen Tagen habe ich eine Aktenabgabe der ehemaligen Geschäftsstelle Bürgermeisteramt bearbeitet. Es handelte sich um gebundene Reichsgesetzblätter aus den 1920er und 1930er Jahren. Eigentlich eine ganz normale Ämterabgabe.
Doch im Reichsgesetzblatt Jahrgang 1923 war eine Seite eingemerkt – mit einem ziemlich zerfledderten Zettel. Es handelt sich um die Verordnung über die Kostenniederschlagung im Rechtsmittelverfahren nach der Reichsabgabenordnung vom 19. April 1923. Sie fragen sich, wieso ich über ein derart langweiliges Thema schreibe? Mache ich nicht, interessant ist nämlich gar nicht was eingemerkt wurde, sondern womit.
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